Computergestütztes Lernen und Unterstützte Kommunikation für Schülerinnen und Schüler mit einer körperlichen / geistigen Beeinträchtigung

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Nachschulung bei Talkern

eingestellt am: 14.04.2015, 16:17 Uhr
eingestellt von: Barbara Schmidtke-Wasels
über den Autor: Sonderpädagogin, Förderschule geistige Entwicklung

Beschreibung:

Ein Talker - Kind aus meiner Klasse wurde querversetzt im laufenden Schuljahr. Das neue Team hat bei der Krankenkasse eine Schulung für den Umgang mit dem Talker beantragt. Die Kasse hat das abgelehnt. Ist das rechtens oder sollte man Widerspruch einlegen?

Kommentare zum Beitrag:

14.04.2015, 18:03 Uhr - Nachschulung bei Talkern - Marie Just

Nachschulung bei Talkern

eingestellt am: 14.04.2015, 18:03 Uhr
eingestellt von: Marie

Kommentar:

Tatsächlich handhaben Krankenkassen dies scheinbar wieder sehr unterschiedlich. Bei manchen ist es kein Problem, wenn man in der Begründung auf den Schulwechsel und die Einweisung des neuen Teams verweist, manche aber lassen nur die Einweisung in den Gebrauch für die Eltern gelten. Wurde der Bedarf in die Einweisung mit dem Schulteam begründet, scheint es eher unwahrscheinlich zu sein, dass ein Widerspruch sich lohnt. Dass aber auch Eltern eine nochmalige Einweisung in den Gebrauch bei veränderter Schulsituation in ein paar Wochen gebrauchen könnten, könnte vielleicht ein Weg für eine Neubeantragung mit etwas Abstand sein. Eltern müssen ja tatsächlich die Benutzung des Hilfsmittels an neue Lebens- und Lernsituationen (die zu begründen wäre) für das Kind anpassen und brauchen da vielleicht hin und wieder "Nachschulung".

Informationen über den Autor:

Förderschullehrerin/ UK-Beratung für die, UK- Beratung, Schule am Knieberg Lüneburg (FöSch GE)

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