Computergestütztes Lernen und Unterstützte Kommunikation für Schülerinnen und Schüler mit einer körperlichen / geistigen Beeinträchtigung

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Suche Gebärdenfoto/ -zeichnung

eingestellt am: 01.06.2010, 11:41 Uhr
eingestellt von: Claudia Bruns
über den Autor: Ich bin Logopädin in einer heilpädagogis, Logopädin, DRK heilpädagogisch integrative KITA

Beschreibung:

Leider haben wir in unserer Tagesstätte nur das erste Grundgebärdenbuch DGS (und zur Zeit kein Geld für die weiteren Bücher). Ich würde mich freuen, wenn jemand Zeit und Interesse hat mir als pdf einige aktuelle Sommerobstsorten zu senden (als Foto oder Zeichnung) aus einem DGS Buch. Wir benötigen gerade "Melone"/ "Nektarine"/"Ananas".

Ich freue mich sehr über eine Nachricht.

Und bedanke mich vielmals

Claudia Bruns

Kommentare zum Beitrag:

01.06.2010, 12:45 Uhr - Suche Gebärdenfoto/ -zeichnung - Andreas Köberle

Suche Gebärdenfoto/ -zeichnung

eingestellt am: 01.06.2010, 12:45 Uhr
eingestellt von: andy

Kommentar:

Sehr geehrte Frau Bruns,

 

wir bedanken uns für Ihre Beteiligung im CLUKS Forum. Leider verstößt ihre Anfrage aber gegen das Urheberrecht", die gewünschten Bilder/Zeichnungen, etc. dürfen also nicht kopiert und als PDF weitergegeben werden – siehe unten:

 

Das Urheberrecht

„Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes“ (§11 UrhG).

 

Dies ist die generelle Regelung der Urheberrechtsfrage.

 

"Mit Urheberrecht wird in einem Rechtssystem der Schutz eines Werks für seinen Urheber bezeichnet. Dieser Schutz berücksichtigt die wirtschaftlichen Interessen und die Ideale des Urhebers am Werk, wird aber zur Wahrung der Interessen der Allgemeinheit eingeschränkt (Schranken des Urheberrechts, z. B. Zitatrecht und Privatkopie).

 

Das Urheberrecht schützt geistige und künstlerische Leistungen, z. B. Kompositionen, Gemälde, Skulpturen, Texte, Theaterinszenierungen, Fotografien, Filme, Rundfunksendungen, Musik- und Tonaufnahmen. Ein urheberrechtlicher Schutz ist nur dann möglich, wenn die geistige oder künstlerische Leistung eine angemessene Schöpfungshöhe aufweist, also vereinfacht ausgedrückt "kreativ" genug ist. Ist dies nicht der Fall, bleibt das Werk gemeinfrei d. h. der Urheber hat keinen Anspruch auf einen Schutz. Das Urheberrecht muss nicht angemeldet werden, es entsteht im Moment der Schaffung.

 

Dem Urheber steht das Recht der Verwertung seines Werkes zu, dieses beinhaltet die Vervielfältigung, die Verbreitung, die Ausstellung, die öffentliche Wiedergabe und die Bearbeitung des Werkes. Er darf die Rahmenbedingungen der Verwertung festlegen, er hat somit das Recht auf die Erstveröffentlichung und auf die erste Inhaltsmitteilung. Zudem ist die Urheberrechtsbezeichnung geschützt, so darf niemand ohne Einwilligung des Urhebers den Namen oder den Künstlernamen des Urhebers an ein Original oder an eine Kopie anbringen."

 

Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht (26.4.2007)

 

 

 

Werk

 

Als Werke werden im Urheberrecht Schöpfungen von Urhebern bezeichnet, die durch das Urheberrecht geschützt werden. Ein geschütztes Werk entsteht durch den Vorgang, in dem der Urheber des Werkes eine Idee umsetzt und ihr eine wahrnehmbare Form gibt.

Nach § 1 des Urhebergesetzes (UrhG) sind das Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Der historische Werkbegriff des § 1 UrhG prägt zwar nach wie vor das Urheberrecht, ist aber nicht abschließend zu verstehen.

 

Beispielhaft werden deshalb in § 2 Abs. 1 UrhG Sprachwerke, Musikwerke, pantomimische Werke, Werke der bildenden Künste, Lichtbildwerke, Filmwerke und Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art als geschützte Werke aufgeführt.

Maßgeblich ist aber die Definition in § 2 Abs. 2 UrhG, wonach Werke nur persönliche geistige Schöpfungen sind.

 

Persönlich ist eine Schöpfung dann, wenn sie von einem Menschen geschaffen wurde, das heißt eine automatisch von einer Maschine generierte Graphik oder das von einem Affen geschaffene Gemälde sind keine persönlichen Schöpfungen und scheiden als geschützte Werke aus (juristisch umstritten ist die persönliche Schöpfung zum Beispiel auch bei Marcel Duchamps Urinal und bei John Cages 4`33).

 

Die Schöpfung muss zudem einen geistigen Gehalt aufweisen, der in dem Werk eine wahrnehmbare Form gefunden hat, eine reine Idee ist deshalb noch kein geschütztes Werk.

 

Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Werk_%28Urheberrecht%29 (26.4.2007)

 

 

Liebe Grüße Andreas Köberle

 

Informationen über den Autor:

Test Mitbegründer des CLUKS Forums/ Mitg, SFK-Villingen

01.06.2010, 13:17 Uhr - Suche Gebärdenfoto/ -zeichnung - Romana Malzer

Suche Gebärdenfoto/ -zeichnung

eingestellt am: 01.06.2010, 13:17 Uhr
eingestellt von: romanam

Kommentar:

kuck mal, ob du da was findest!

 

www.sign-lang.uni-hamburg.de/alex/index.html

lg

romana

Informationen über den Autor:

Kommunikationspädagogin LUK-Ö3 , Beraterin für UK, Beratung & Schulung, GesUK-Referentin, LIFEtool Linz, www.isabella-online.blogspot.co.at

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